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GEMA - Verband Freier Chöre Schleswig-Holstein i. G.

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GEMA

Verwaltung
Offiziell von der Gema:
Veranstalter von Live-Musik sind gesetzlich verpflichtet, nach der  Veranstaltung eine Aufstellung über die bei der Veranstaltung  dargebotenen Werke (Musikfolge) zu übersenden. Kommt der Veranstalter  dieser Pflicht nicht innerhalb von 6 Wochen nach der Veranstaltung  nach, werden zusätzlich 10 % der tariflichen Vergütung unter  Berücksichtigung tariflicher Zu- und Abschläge in Rechnung gestellt.  Etwaige Gesamtvertragsnachlässe werden dabei von der Berechnungsbasis  ausgenommen und nicht berücksichtigt. Der Anspruch der GEMA  auf Einreichung der Musikfolge bleibt hiervon unberührt.
PS: Sie können die Musikfolge bequem über unser Onlineportal unter „Meine Setlists“ einreichen.
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